Wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, außergerichtlich entstehende Anwaltskosten selber zu tragen, kann ggf. Beratungshilfe bewilligt werden. Füllen Sie bitte den Vordruck aus, unterschreiben und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Belegen bei Ihrem am Wohnsitz gelegenen Amtsgericht unter Mitteilung der Rechtsangelegenheit für die Sie anwaltliche Beratung benötigen, ein. Sie erhalten dann ggf. den sog. Berechtigungsschein für die Beratungshilfe, den Sie bitte zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mitbringen.
Im gerichtlichen Verfahren tritt an die Stelle der Beratungshilfe die Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. in familiengerichtlichen Verfahren die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Für die Beantragung bedarf es eines gesonderten Formulars. Füllen Sie bitte den Vordruck aus, unterschreiben Sie diesen und übersenden Sie uns das Original zusammen mit den entsprechenden Belegen oder bringen Sie die Unterlagen zum Beratungsgespräch mit.
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